Einzeltherapie

Es gibt Tage, da fühlt sich das Leben schwer an und von Problemen überlagert. Das ist ganz normal so. Wenn dieser Zustand allerdings zu lange andauert oder zu häufig auftritt, kann eine Psychotherapie Hilfe leisten. Im therapeutischen Gespräch können neue Sichtweisen entwickelt werden, aus denen sich passendere Handlungsmöglichkeiten eröffnen, die davor nicht zugänglich waren.

In der Einzeltherapie behandelte Fragen sind zum Beispiel: Wie kann ich meine Probleme klären? Aus welchen Erfahrungen und in welchen Kontexten entstehen immer wieder belastende Situationen? Wie kann ich meine Ängste bewältigen oder verringern? Wie komme ich mit einer bestimmten Situation oder mit Mitmenschen besser zurecht? Wie finde ich einen neuen Zugang zu meinen Gefühlen, Fähigkeiten oder Sehnsüchten? Haben meine Symptome einen Zusammenhang zu meiner Lebenssituation oder Lebensführung?

Wie beginnt eine Therapie?

Nach Terminvereinbarung findet ein unverbindliches Erstgespräch statt, in dem Sie auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert werden. Wir klären ob ihr Anliegen bzw. ihre Vorstellungen und mein Angebot übereinstimmen. Weiters haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob wir zueinander passen und Sie sich einen weiteren Therapieverlauf vorstellen können.

Gibt es Themen, über die nicht gesprochen werden darf?

Im Rahmen der Therapie haben grundsätzlich alle Themen Platz, die Sie einbringen wollen.

Wie lange dauert eine Therapie?

Es gibt keinen begrenzten Zeitraum für persönliche Themen. Unterschieden wird zwischen einer Kurzzeit-Therapie, die meistens nicht länger als 25 Sitzungen dauert, und einer nicht näher definierten Langzeit-Therapie.

Kann ich sicher sein, dass die Gespräche absolut vertraulich sind und nicht nach außen dringen?

Psychotherapeuten sind gemäß § 15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.