Paartherapie

Alltag, Stress, Langeweile oder Mangel an gemeinsamen Träumen schaffen das Gefühl, als säßen Sie Rücken an Rücken oder lebten bloß nebeneinander her. Zeit, die Stühle in die Hand zu nehmen und anders aufzustellen. Denn erst wenn sich Blicke wieder begegnen, kann das Gefühl von Gemeinsamkeit wieder entstehen.

In der Paartherapie behandelte Fragen sind zum Beispiel: Wie können wir uns als Paar den nötigen Raum schaffen, damit die Beziehung neben dem Beruf, den Kindern oder den Eltern nicht verloren geht oder diese gar geopfert wird? Wie lassen sich individuelle Ideen und Bedürfnisse dennoch als Paar leben? Wie lässt sich eine negative Streitkultur in eine positive wandeln, sodass uns Konflikte bereichern und wir voneinander lernen können?

Manchmal kann es aber auch notwendig sein, freiwillig oder unfreiwillig, sich die Zeit zu nehmen, darüber nachzudenken und herauszufinden, ob auch getrennte Wege eine Chance wären, das Leben wieder befriedigender oder passender zu leben. Denn auch getrennte Wege, speziell wenn Kinder noch ein Teil des Alltags sind, erfordern gute Kommunikation.

Wie beginnt eine Therapie?

Nach Terminvereinbarung findet ein unverbindliches Erstgespräch statt, in dem Sie auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert werden. Wir klären ob ihr Anliegen bzw. ihre Vorstellungen und mein Angebot übereinstimmen. Weiters haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob wir zueinander passen und Sie sich einen weiteren Therapieverlauf vorstellen können.

Gibt es Themen, über die nicht gesprochen werden darf?

Im Rahmen der Therapie haben grundsätzlich alle Themen Platz, die Sie einbringen wollen.

Wie lange dauert eine Therapie?

Es gibt keinen begrenzten Zeitraum für persönliche Themen. Unterschieden wird zwischen einer Kurzzeit-Therapie, die meistens nicht länger als 25 Sitzungen dauert, und einer nicht näher definierten Langzeit-Therapie.

Kann ich sicher sein, dass die Gespräche absolut vertraulich sind und nicht nach außen dringen?

Psychotherapeuten sind gemäß § 15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.